Die Tätigkeiten erfolgen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz / ASIG als Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, branchenunabhängig.
Umfang der Grundbetreuung und der Betriebsspezifischen-Betreuung ergibt sich nach Betriebsart und betriebsspezifischen Gefährdungen gemäß der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung / DGUV-Vorschrift 2
Der Sicherheitsfachkraft obliegt es:
Den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen (alle Vorgesetzte, Betriebsarzt, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte) in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Die Sicherheitsfachkraft hat im einzelnen
den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel – insbesondere vor der Inbetriebnahme – und Arbeitsverfahren – insbesondere vor ihrer Einführung – sicherheitstechnisch zu überprüfen;
darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten;
alle Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtung und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren;
bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken;
mit dem Betriebsrat bei der Erfüllung dieser Aufgaben zusammenarbeiten, insbesondere ihn über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, auch über Vorschläge an den Arbeitgeber, zu unterrichten und auf Verlangen zu beraten;
mit dem Betriebsarzt zusammenzuarbeiten, insbesondere gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen.
Erstellung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilung, Risikoanalyse, Betriebs- und Arbeitsanweisungen nach Stand der Technik, jährliche Sicherheitsunterweisungen für verschiedene Tätigkeiten und Arbeitsbereiche (E.-Technik, Strahlenschutz, etc.) auf der Grundlage von Risikoanalysen und erkannte Maßnahmen aus Inspektionen.
Regelmäßige jährliche Revision für eine rechtssichere Arbeitsschutz-Dokumentation.